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Landesarbeitsgemeinschaft Berlin
zur Verhütung von Zahnerkrankungen e.V.

Vorsorgeuntersuchung

Vorsorgeuntersuchungen (VU) dienen der Untersuchung der Mundhöhle, der Feststellung des Gebisszustandes und dem Ermitteln von Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Kariesrisiko. Die Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen erhalten nach durchgeführter Untersuchung eine Benachrichtigung über das Untersuchungsergebnis. Bei Bedarf wird eine zahnärztliche Behandlung angeraten.

Aufgrund § 9 des Berliner Kita Förderungsgesetzes finden Untersuchungen in allen Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen einmal jährlich statt.

Untersuchungen erfolgen in Tageseinrichtungen (Kitas, EKT, EKG), Kindertagespflegestellen, sowie in Schulen mit Schülern bis zum 12. Lebensjahr, in Förderschulen und in Schulen mit Schülern bis zum 16. Lebensjahr.

In Schulen, Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen – letztere bis zu einer Platzzahl (Soll) von 5 Kindern – erfolgen die Vorsorgeuntersuchungen durch die Bezirklichen Zahnärztlichen Dienste.

In Elterninitiativkindertagesstätten, Eltern-Kind-Gruppen und Kindertagespflegestellen ab 6 Plätzen werden die Vorsorgeuntersuchungen von Untersuchungsteams der LAG durchgeführt.

Diese Aufgabe wird von Honorarzahnärzten und LAG-Zahnarzthelferinnen (GPH) wahrgenommen.


Einwilligungserklärung zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung Kitabereich:


Informationsblatt zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung durch Untersuchungsteams der LAG