Logo

Landesarbeitsgemeinschaft Berlin
zur Verhütung von Zahnerkrankungen e.V.

Philosophie

Mit Inkrafttreten des § 21 SGB V am 01.01.1989 fand der entscheidende Schritt in die institutionalisierte Gruppenprophylaxe statt. In dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber das Ziel der Gruppenprophylaxe beschrieben: Schutz der Kinder bis zum 12. Lebensjahr vor Karies und Parodontalerkrankungen.

Hierzu sind Krankenkassen, Zahnärzte und die in den Ländern zuständigen Stellen verpflichtet worden, gemeinsam und einheitlich Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen insbesondere in Kindergärten und Schulen zu fördern. Das mit dieser Regelung angestrebte Ziel kann („gemeinsam und einheitlich“, wie es ausdrücklich heißt) nur im Wege intensiver Kommunikation erreicht werden. Aus diesem Grund haben sich im Jahre 1990 – wie in den meisten anderen Bundesländern auch - die Landesverbände der Krankenkassen, die Zahnärztekammer sowie das Land zusammengetan und die Landesarbeitsgemeinschaft Berlin zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) e. V. gegründet. Es entstand eine Organisation, die zur Aufgabe hat und sich dieser Aufgabe auch mit großem Einsatz widmet, ein von allen Mitgliedern getragenes Konzept zur Gruppenprophylaxe zu entwickeln und umzusetzen. Es war für alle Beteiligten neu, sei es mit ihren Strukturen als Krankenkassen, als Öffentlicher Dienst, oder auch als niedergelassene Zahnärzte, auf der Ebene eines privatrechtlichen Vereines zusammenzukommen und einerseits als Mitglieder untereinander, andererseits aber auch mit dem Verein selbst zusammenzuarbeiten. Ein intensives Zusammenwirken zwischen den genannten Organisationen führte sehr bald zur Schaffung dessen, was als „zahnmedizinische Gruppenprophylaxe“ in Berlin über die Jahre hinweg bekannt geworden ist. Es ist hierbei zwischen den Beteiligten in der LAG Berlin eine vom eingetragenen Verein mit seiner privatrechtlichen Struktur ständig geförderte und auch weiterentwickelte Kommunikationskultur gewachsen, in der die Interessen aller in angemessener Weise berücksichtigt werden – mit dem gemeinsamen Ziel: Mehr Zahngesundheit für die Kinder.